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Persön­liche Schutz­aus­rüs­tung Schu­lung

Im Früh­sommer konnten wir die jähr­liche PSA-und Rettungs­schu­lung für Mitar­beiter der Illwerke VKW AG durch­führen. Laut der Verord­nung für Persön­liche Schutz­aus­rüs­tung (PSA‑V) ist der Arbeit­geber verpflichtet seine Mitar­beiter jähr­lich zu infor­mieren und unter­weisen. Dieser Verpflich­tung wird meist durch interne Schu­lungen und Doku­men­ta­tion nach­ge­kommen.
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Wir bieten allen Unternehmen, die in Berei­chen mit Absturz­ge­fahr arbeiten Schu­lungen für ihre Mitar­beiter an.

Die jähr­liche Schu­lung umfasst nicht nur die vom Gesetz vorge­schrie­bene Infor­ma­tion und Unter­wei­sung der PSA gegen Absturz, sondern auch deren fach­ge­rechte Anwen­dung.

Einer der inter­es­san­testen Inhalte dieser Kurse ist immer die Rettung eines verun­fallten Arbeits­kol­legen aus seinem Auffang­system. Hierbei wird jedem Teil­nehmer sofort klar, warum solche jähr­li­chen Unter­wei­sungen in jedem Fall Sinn machen. Und sei es nur dazu, dass man sich der tägli­chen Gefahren am Arbeits­platz und deren Auswir­kungen bewusst wird.

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Ziel ist es neben dem rich­tigen Umgang mit der PSA auch das TOP Prinzip zu schulen.

Tech­ni­sche Hilfs­mittel verhin­dern einen Absturz in viel frequen­tierten Berei­chen. Sie werden auch kollek­tive Maßnahmen genannt. Dies können Geländer, Absper­rungen und Leit­sys­teme sein.

Orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen sind beispiels­weise die Auswahl der rich­tigen Mitar­beiter, zeit­liche Orga­ni­sa­tion von Arbeiten. Auch die Auswahl des rich­tigen Wetters für bestimmte Arbeiten stellt eine orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahme dar.

Persön­liche Maßnahmen sind die Ausstat­tung der Mitar­beiter mit der rich­tigen Ausrüs­tung (PSA gegen Absturz), Sicher­heits­un­ter­wei­sungen oder eine Vorsor­ge­un­ter­su­chung.

 

Fotos und Text: Lukas Kühlechner — Firmalpin GmbH