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Persön­liche Schutz­aus­rüs­tung gegen Absturz

Persön­liche Schutz­aus­rüs­tung gegen Absturz (Absturz­si­che­rungs­sys­teme) dient zur Siche­rung von Arbeit­neh­me­rInnen an einem Anschlag­punkt, der einen Absturz entweder ganz verhin­dert (Halte­sys­teme) oder die Arbeit­neh­me­rInnen sicher auffängt (Auffang­sys­teme).

Neben den allge­meinen Pflichten des Arbeit­ge­bers bzw. der Arbeit­ge­berin sind weitere spezi­fi­sche Anfor­de­rungen für den Einsatz von PSA gegen Absturz zu beachten:

  • allge­meinen Pflichten der Arbeit­ge­be­rInnen
  • Arbeits­plat­zeva­lu­ie­rung, Bewer­tung und Auswahl von PSA
  • Infor­ma­tion und Unter­wei­sung der Mitar­bei­te­rInnen
  • Gefah­ren­er­mitt­lung bei jedem Einsatz
  • Beson­dere Schutz­maß­nahmen
  • Übung und Unter­wei­sung der Mitar­bei­te­rInnen
  • regel­mä­ßige Über­prü­fungen
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Gefah­re­n­eva­lu­ie­rung

Arbeit­ge­be­rInnen müssen Arbeit­neh­me­rInnen persön­liche Schutz­aus­rüs­tung gegen Absturz, Ertrinken oder Versinken zur Verfü­gung stellen, wenn für diese eine oder mehrere der nach­fol­genden Gefahren (§ 4 PSA‑V) bestehen:

  • Absturz
  • Versinken
  • Ertrinken

Soweit eine zur Verfü­gung gestellte persön­liche Schutz­aus­rüs­tung gegen Absturz ausrei­chend auch gegen die Gefahr des Versin­kens oder Ertrin­kens schützt, ist keine spezi­fi­sche persön­liche Schutz­aus­rüs­tung gegen Versinken oder Ertrinken zusätz­lich erfor­der­lich.

 

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Beson­dere Schutz­maß­nahmen

  • Durch geeig­nete Auswahl der Anschlag­punkte ist sicher­zu­stellen, dass ein Aufprallen der Arbeit­neh­me­rInnen am Boden oder auf Hinder­nisse ausge­schlossen ist.
  • Persön­liche Schutz­aus­rüs­tung gegen Absturz darf nur zur Siche­rung von Personen, nicht jedoch für andere Zwecke, z. B. als Anschlag­mittel für Lasten, verwendet werden.
  • Anschlag­punkte für Absturz­si­che­rungs­sys­teme müssen den im Fall eines Absturzes auftre­tenden Kräften stand­halten können.
  • Verbin­dungs­mittel, beweg­liche Führungen sowie einzieh­bare Verbin­dungs­mittel von Höhen­si­che­rungs­ge­räten dürfen nicht unge­schützt über scharfe Kanten geführt werden.
  • Bei Einsatz von Höhen­si­che­rungs­ge­räten in hori­zon­taler Rich­tung dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die der/die Herstel­lerIn in Bezug auf Funk­tion bei waag­rechtem Auszug und Kanten­be­an­spru­chung dafür vorge­sehen hat.
  • Teile von verschie­denen Halte- bzw. Auffang­sys­temen dürfen nur mitein­ander kombi­niert werden, wenn die Herstel­le­rInnen oder Inver­kehr­brin­ge­rInnen dies nicht ausge­schlossen haben.
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  • Höhen­si­che­rungs­ge­räte dürfen für Arbeiten an oder über Gewäs­sern oder anderen Stoffen, wenn die Gefahr des Versin­kens besteht, nicht verwendet werden.
  • Teile von Absturz­si­che­rungs­sys­temen, die am Körper getragen werden (Halte­gurt, Auffang­gurt), sind denje­nigen Arbeit­neh­me­rInnen, für die die Siche­rung gegen Absturz erfor­der­lich ist, zur allei­nigen Benut­zung zur Verfü­gung zu stellen, wenn lang­fris­tige Trage­dauer und hohe Trage­häu­fig­keit zu erwarten sind.
  • Beschä­digte oder durch Sturz bean­spruchte persön­liche Schutz­aus­rüs­tungen gegen Absturz sind der Benut­zung zu entziehen.
  • Für den Fall eines Absturzes ist durch geeig­nete Maßnahmen eine unver­züg­liche Rettung zu gewähr­leisten.
  • Verbin­dungs­mittel dürfen nicht durch Verknoten befes­tigt, gekürzt oder verlän­gert werden.
  • Verbin­dungs­mittel mit Fall­dämp­fern müssen so ange­schlagen werden, dass die Funk­tion der Fall­dämpfer nicht beein­träch­tigt wird.
  • Siche­rungen von Kara­bi­ner­haken gegen unbe­ab­sich­tigtes Öffnen müssen benutzt werden.
  • Die  Siche­rung der Kara­bi­ner­haken gegen unbe­ab­sich­tigtes Öffnen ist in regel­mä­ßigen Zeit­ab­ständen zu kontrol­lieren.
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Übung und Unter­wei­sung

Die Unter­wei­sung muss durch eine fach­kun­dige Person erfolgen. Die Unter­wei­sung (§ 7 Abs. 4 PSA‑V) hat im Beson­deren zu umfassen:

  • An- und Ablegen der persön­li­chen Schutz­aus­rüs­tung
  • ordnungs­ge­mäße Veran­ke­rung von persön­li­cher Schutz­aus­rüs­tung gegen Absturz
  • allen­falls erfor­der­liche Berge- und Rettungs­maß­nahmen
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Über das rich­tige An- und Ablegen von persön­li­cher Schutz­aus­rüs­tung gegen Absturz, Ertrinken oder Versinken sowie die Durch­füh­rung von Berge- und Rettungs­maß­nahmen sind mindes­tens einmal jähr­lich Übungen abzu­halten. In die Übungen sind alle Arbeit­neh­me­rInnen einzu­be­ziehen, die Auffang­sys­teme oder persön­liche Schutz­aus­rüs­tung gegen Ertrinken oder Versinken benutzen müssen. Diese Übungen müssen durch eine für Absturz­si­che­rungs­sys­teme fach­kun­dige Person geplant und durch­ge­führt werden.

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Prüfungen

Absturz­si­che­rungs­sys­teme dürfen nur verwendet werden, wenn die erfor­der­li­chen Prüfungen durch­ge­führt wurden. Für die Prüfung von Absturz­si­che­rungs­sys­temen gilt:

  • Gegen­stände des Absturz­si­che­rungs­sys­tems müssen entspre­chend den Einsatz­be­din­gungen und den betrieb­li­chen Verhält­nissen nach Bedarf, mindes­tens jedoch einmal jähr­lich, auf ihren ordnungs­ge­mäßen Zustand durch eine fach­kun­dige Person geprüft werden.
  • Feste Führungen von Steig­schutz­ein­rich­tungen müssen entspre­chend den Einsatz­be­din­gungen und den betrieb­li­chen Verhält­nissen in regel­mä­ßigen Zeit­ab­ständen auf ihren ordnungs­ge­mäßen Zustand durch eine fach­kun­dige Person geprüft werden.
  • Die Ergeb­nisse der Prüfungen sind in Prüf­be­funden fest­zu­halten. Der Prüf­be­fund muss beinhalten:
    • Prüf­datum
    • Name und Anschrift des Prüfers/der Prüferin, Bezeich­nung der Prüf­stelle
    • Unter­schrift des Prüfers/der Prüferin
    • Ergebnis der Prüfung
    • Angaben über die der Prüfung zu Grunde gelegten Prüf­in­halte
  • Die Prüf­be­funde sind von den Arbeit­ge­be­rInnen bis zum Ausscheiden der persön­li­chen Schutz­aus­rüs­tung aufzu­be­wahren.

AUVA Merk­blatt M 750 “Seile und Gurte gegen Absturz”

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Die Firmalpin GmbH bietet Unternehmen im Raum Vorarl­berg Kurse zur rich­tigen Anwen­dung von PSA gegen Absturz an. Ein indi­vi­du­elles Kurs­an­gebot für Ihre Mitar­bei­ter­schu­lung können Sie gerne hier anfor­dern.

Quelle: Verord­nung Persön­liche Schutz­aus­rüs­tung (RIS)

Fotos: Lukas Kühlechner — Firmalpin GmbH

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