PSA gegen Absturz
Ausbilden & Schulen
Gut ausgebildete Mitarbeitende können Gefahren leichter erkennen, einschätzen und mit den richtigen Maßnahmen Arbeitsunfällen vorbeugen. Jährliche Unterweisungen sowie Schulung von Mitarbeitern sind in der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA‑V) vorgeschrieben. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Schulungen für die Anwender von PSA gegen Absturz durchzuführen, Arbeitsplätze zu evaluieren, Gefahren zu ermitteln und mit Hilfe von geeigneten Fachleuten zu beurteilen.
Wir bieten individuelle Lösungen für die Ermittlung der Gefahren, die Auswahl der PSA sowie die Unterweisung der Mitarbeitenden zur richtigen Verwendung von PSA gegen Absturz. Auch die erforderlichen Rettungsmaßnahmen werden in der Unterweisung berücksichtigt und in praktischen Übungen angewendet. Wir legen großen Wert auf Praxistauglichkeit und Akzeptanz der festgelegten Maßnahmen.
Gerne beraten wir Dich in einem persönlichen Gespräch.
Unsere Leistungen
- Unterweisungen und Schulungen laut §14 AschG. (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz — Information und Unterweisung §7 der PSA‑V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung).
- Rettungsschulungen laut §14 der PSA‑V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung).
- Mitarbeiterschulung zum Verhalten im absturzgefährlichen Gelände.
- Beratung und Verkauf von PSA gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
- Schulungen für besondere Aufgaben wie für Lawinenkommissionen, Arbeiten am Gletscher oder Arbeiten im absturzgefährlichen Gelände. Vorträge und Schulungen zu alpinen Gefahren, Schnee- und Lawinenkunde.