Risiko in der Vertikalen
Ausbilden & Schulen
Gut ausgebildetes Fachpersonal kann Gefahren leichter erkennen, einschätzen und mit den richtigen Maßnahmen Arbeitsunfällen vorbeugen. Jährliche Wiederholungsunterweisungen sowie Schulungen von Mitarbeitern sind in der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA‑V) vorgeschrieben. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Schulungen durchzuführen, Arbeitsplätze zu evaluieren, Gefahren zu ermitteln und mit Hilfe von geeigneten Fachleuten zu beurteilen. Über die erfolgten Maßnahmen ist eine Dokumentation zu erstellen.
Wir bieten individuelle Lösungen für die Schulung der Mitarbeiter. Gerne beraten wir Dich in einem persönlichen Gespräch.
Unsere Leistungen
- Schulungen für besondere Aufgaben wie für Lawinenkommissionen, Arbeiten am Gletscher oder Arbeiten im absturzgefährlichen Gelände. Vorträge und Schulungen zu alpinen Gefahren, Schnee- und Lawinenkunde.
- Unterweisungen und Schulungen laut §14 AschG. (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz — Information und Unterweisung §7 der PSA‑V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung).
- Rettungsschulungen laut §7 der PSA‑V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung).
- Mitarbeiterschulung zum Verhalten im absturzgefährlichen Gelände.