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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS BEDINGUNGEN

 

1. Geführte Touren und Kurse:

 

1.1. Geltungs­be­reich, Leis­tungs­in­halt:

In diesen Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen werden alle Berg- und Skiführer, Wander­führer, Canyo­ning­guides, Bike­guides und Sport­klet­ter­lehrer, welche für die Firmalpin GmbH Leis­tungen erbringen, als Führer bezeichnet. Dies gilt auch für die weib­liche Form.

Alle Führer der Firmalpin GmbH erbringen ihre Leis­tungen ausschließ­lich auf der Grund­lage der nach­fol­genden Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB). Diese gelten für alle Rechts­be­zie­hungen zwischen der Firmalpin GmbH und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrück­lich auf sie Bezug genommen wird.

Der Vertrag zwischen Gästen und der Firmalpin GmbH umfasst alle Verpflich­tungen als Führer, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Hono­rars zuzüg­lich even­tu­eller Spesen des Führers, sofern nicht ausdrück­lich Unent­gelt­lich­keit verein­bart wurde.

Die in den Programmen bzw. Touren­be­schrei­bungen genannten Voraus­set­zungen müssen vom Teil­nehmer erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung etwa­iger selbst mitge­brachter Ausrüs­tung, sowie den eigenen Gesund­heits­zu­stand ist jeder Gast eigen­ver­ant­wort­lich. Zur Beur­tei­lung der Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahr­heits­ge­mäßen Angaben gegen­über dem Führer.

Aufgrund der gesetz­li­chen Verpflich­tung hat sich der Führer vor Antritt einer Tour davon zu über­zeugen, dass die Gäste ausrei­chend und den Anfor­de­rungen entspre­chend ausge­rüstet sind. Der Führer behält sich das Recht vor, die Führung von Personen abzu­lehnen, die mangel­haft ausge­rüstet oder den Schwie­rig­keiten der geplanten Unter­neh­mung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rück­erstat­tung des Hono­rars.

Trotz bester Touren­pla­nung und Führung kann keine unein­ge­schränkte Erfolgs­ga­rantie für das Errei­chen des geplanten Programm­zieles oder Gipfels garan­tiert werden. Entschei­dungen hinsicht­lich der Auswahl zwischen mehreren Routen­va­ri­anten, über Fort­set­zung und Abbruch der Tour, hinsicht­lich der Einhal­tung von Pausen und deren Längen, die Entschei­dung hinsicht­lich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüs­tungs­ge­gen­ständen (vor allem von Seil, Steig­eisen, Harsch­eisen, Pickel, usw.) obliegen alleinig dem Führer.

Für aus Sicher­heits­gründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetter­um­schwünge usw.) oder durch die Schuld des Teil­neh­mers unter­blie­bene Touren können keine Ersatz­an­sprüche geltend gemacht werden. Schäden aus Verlust oder Repa­ra­tur­kosten von Beschä­di­gungen an der Leih­aus­rüs­tung, die über normale Abnüt­zung hinaus­gehen, sind vom Teil­nehmer zu ersetzen.

Aufgrund der beson­deren Verant­wor­tung für die rich­tige Durch­füh­rung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des Vertrages, stets den Anwei­sungen des Führers, die dieser in seiner Funk­tion als verant­wort­li­cher und sach­kun­diger Leiter der Tour gibt, zu folgen. Sollten diese von den Gästen igno­riert werden, kann der Führer für allfäl­lige daraus entste­hende Folgen nicht zur Verant­wor­tung gezogen werden.

 

1.2. Vertrags­ab­schluss:

Der Vertrag zwischen dem Gast und der Firmalpin GmbH kommt zustande, wenn Über­ein­stim­mung über die wesent­li­chen Vertrags­be­stand­teile (Ziel / Zweck der Unter­neh­mung, Honorar, Zeit­punkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht. Die Buchung kann online, per Mail, schrift­lich oder münd­lich erfolgen. Tele­fo­ni­sche Buchungen sind rechts­ver­bind­lich. Bei gleich­zei­tiger Anmel­dung mehrerer Teil­nehmer haftet derje­nige für die Beglei­chung des Rech­nungs­be­trages, der die Anmel­dung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Berg­füh­rer­ver­trages für die Leitung einer Berg­tour mit mehreren Personen alle Gäste für den Hono­rar­an­spruch soli­da­risch zur unge­teilten Hand.

Der Firmalpin GmbH bleibt es vorbe­halten, das Ausbil­­dungs- und Touren­pro­gramm auf Grund unvor­her­seh­barer Umstände jeder­zeit abzu­än­dern, einzu­schränken oder zu erwei­tern. Aufgrund der Abhän­gig­keit von Wetter­lagen oder anderen nicht vorher­seh­baren Umständen kann der ursprüng­lich geplante Touren­ver­lauf nicht immer garan­tiert werden.

Mit der Anmel­dung ist eine Anzah­lung von 20% zu leisten, die Rest­zah­lung hat bis spätes­tens 1 Woche vor Touren­start zu erfolgen (auf das ange­ge­bene Konto, abzugs- und spesen­frei).

 

1.3. Wechsel in der Person des Gastes:

Sofern der Gast verhin­dert ist, die Unter­neh­mung anzu­treten, kann er das Vertrags­ver­hältnis auf eine andere Person über­tragen, sofern diese alle Bedin­gungen für die Teil­nahme erfüllt und die Über­tra­gung der Firmalpin GmbH binnen ange­mes­sener Frist vor dem Abrei­se­termin mitge­teilt wird. Der Über­träger und der Erwerber haften für das noch unbe­gli­chene Entgelt sowie gege­be­nen­falls für durch die Über­tra­gung entste­hende Mehr­kosten soli­da­risch zur unge­teilten Hand.

Ein Ablehnen der Über­tra­gung durch die Firmalpin GmbH ist aus sach­lich gerecht­fer­tigten Gründen möglich.

 

1.3. Mindest­teil­neh­mer­zahl:

Alle Veran­stal­tungen können grund­sätz­lich nur durch­ge­führt werden, wenn die ange­ge­bene Mindest­teil­neh­mer­zahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist Firmalpin GmbH berech­tigt, bis 7 Tage vor Veran­stal­tungs­be­ginn vom Vertrag zurück­zu­treten. Das bereits einge­zahlte Honorar wird in voller Höhe rück­erstattet. Wenn der Gast dennoch auf die Durch­füh­rung der Veran­stal­tung besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berech­neten Preis unter­breitet werden. Sofern der Gast mit dem neu kalku­lierten Preis einver­standen ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflich­tung zur Neudurch­füh­rung der Veran­stal­tung seitens der Firmalpin GmbH besteht jedoch nicht.

 

1.4. Versi­che­rungen:

Der Führer verfügt über die gesetz­lich vorge­schrie­bene Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Allfäl­lige private Versi­che­rungen (z.B. Unfall- und Berge­kos­ten­ver­si­che­rung) im Zusam­men­hang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzu­schließen. Es wird in diesem Zusam­men­hang darauf hinge­wiesen, dass bei Hubschrauber- oder Berg­ret­tungs­ein­sätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zustän­digen Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gern im Regel­fall nicht über­nommen werden und daher vom betrof­fenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer Berge­kos­ten­ver­si­che­rung ausdrück­lich empfohlen.

Es besteht keine Rücktritts­versicherung. Der Gast ist selbst für die Einhal­tung allfäl­liger Pass‑, Visa‑, Zoll‑, Devisen- und Gesund­heits­vor­schriften auf seine Kosten verant­wort­lich. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung.

 

1.5. Gewähr­leis­tung:

Der Gast hat bei nicht oder mangel­haft erbrachter Leis­tung einen Gewähr­leis­tungs­an­spruch. Der Gast erklärt sich damit einver­standen, dass ihm anstelle seines Anspru­ches auf Wand­lung oder Preis­min­de­rung in ange­mes­sener Frist eine mangel­freie Leis­tung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durch­füh­rung der Verbes­se­rung während der laufenden Berg­tour besteht jeden­falls eine Anzei­ge­pflicht des Gastes an den jewei­ligen Führer.

Ist eine Leis­tungs­stö­rung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispiels­weise eine Gesund­heits­be­ein­träch­ti­gung (z.B. eine zu lang­same Akkli­ma­tis­a­tion an die Höhe, mangelnde Kondi­tion, udgl.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.

 

1.6. Scha­den­er­satz:

Im Falle der schuld­haften Verlet­zung einer aus dem Vertrags­ver­hältnis oblie­genden Pflicht ist die Firmalpin GmbH Gästen gegen­über bei Vorliegen aller anderen gesetz­li­chen Voraus­set­zungen zum Ersatz der daraus entstan­denen Schäden im Rahmen der gesetz­lich verpflichtet abge­schlos­senen Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Personen‑, Sach- und Vermö­gens­schäden verant­wort­lich.

Der Führer haftet nicht im Falle einer leichten Fahr­läs­sig­keit. Ebenso ausge­schlossen sind Ersatz­an­sprüche aus dem Titel der entgan­genen Urlaubs­freude. Ein allfäl­liger Scha­den­er­satz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeit­punkt bestehenden Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­summe begrenzt.

Von den gesetz­li­chen Haftungs­tat­be­ständen abge­sehen nehmen die Gäste an den Berg­touren auf eigene Gefahr teil. Ein erheb­li­ches Maß an Umsich­tig­keit wird bei jedem Gast daher voraus­ge­setzt. Der Führer kann keine Verant­wor­tung bei Unglücks­fällen, Schäden oder sons­tigen Unre­gel­mä­ßig­keiten, die sich aufgrund der Reali­sie­rung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturz­ge­fahr, Höhen­krank­heit, Kälte­schäden, Lawi­nen­ge­fahr, Spal­ten­sturz, Stein­schlag) ergeben, über­nehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmel­dung ausdrück­lich akzep­tiert.

Alle Veran­stal­tungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbe­reitet und geführt. Für Gipfel­er­folge oder Erfül­lung subjektiv vorge­stellter Reise­ziele kann keine Garantie über­nommen werden. Es liegt in der Natur der Veran­stal­tung, dass ein bestimmtes Rest­ri­siko und eine Unge­wiss­heit für den Gast bestehen bleibt. Eine entspre­chende Touren­vor­be­rei­tung durch Ausdau­er­sport, entspre­chendes tech­ni­sches Trai­ning und persön­liche Umsich­tig­keit mindert die Unfall­ge­fahr und wird daher jedem Gast grund­sätz­lich drin­gend ange­raten.

 

1.7. Rück­tritt vom Vertrag:

Der Gast hat das Recht, jeder­zeit schrift­lich vom Vertrag zurück­zu­treten. Bei Abmel­dung bis spätes­tens 30 Tage vor Programm­be­ginn entstehen keine Kosten. Bei Stor­nie­rung zu einem späteren Zeit­punkt entstehen folgende Kosten:

  • 29 bis 15 Tage vor Veran­stal­tungs­be­ginn 50% des Veran­stal­tungs­preises.
  • ab dem 14.Tag vor Veran­stal­tungs­be­ginn 75% des Veran­stal­tungs­preises.
  • Bei Nicht­er­scheinen (No-Show) zur Veran­stal­tung fallen 100% des Gesamt­preises an.

Zusätz­lich sind even­tu­elle Stor­no­kosten von Hotels bzw. Hütten etc. vom Teil­nehmer zu über­nehmen. Es wird empfohlen, eine Rück­tritts­ver­si­che­rung abzu­schließen.

Sollte ein Gast dem verein­barten Ausgangs­punkt der Tour fern­bleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Gast unter­lau­fenen Fahr­läs­sig­keit oder auch durch einen durch höhere Gewalt verur­sachten Grund versäumt wird, können 100% des Führungs­ho­no­rars zuzüg­lich etwa­iger Spesen vom der Firmalpin GmbH einbe­halten werden.

 

1.7. Rück­tritt des Führers vor Antritt:

Muss der Führer aufgrund unge­wöhn­li­cher und unvor­her­seh­barer Ereig­nisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwen­dung der gebo­tenen Sorg­falt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurück­treten, so hat der Gast die bislang ange­fal­lenen Spesen zu ersetzen. Zu derar­tigen Ereig­nissen zählen etwa staat­liche Anord­nungen, Streiks, Krieg oder kriegs­ähn­liche Zustände, Natur­ka­ta­stro­phen, Seuchen, Wetter- und Lawi­nen­ver­hält­nisse etc. Der über den Spesen­er­satz hinaus­ge­hende Teil des Führungs­ho­no­rars wird rück­erstattet.

 

1.8. Rück­tritt seitens des Führers nach Antritt der Reise:

Der Führer, wird von der Leis­tungs­er­brin­gung befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch unge­bühr­li­ches sowie grob unvor­sich­tiges Verhalten die Durch­füh­rung der Unter­neh­mung – unge­achtet einer Abmah­nung – nach­haltig stört oder andere gefährdet. In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Führer gegen­über zum Scha­den­er­satz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Führungs­ho­norar nicht rück­erstattet.

 

1.9. Ände­rungen des Vertrages:

Die Firmalpin GmbH behält sich vor, das mit der Buchung bestä­tigte Honorar aus Gründen, die außer­halb des Einflusses der Firmalpin GmbH liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertrags­ab­schluss liegt. Derar­tige Gründe sind die Ände­rung allfäl­liger Beför­­de­rungs- und Bestei­gungs­kosten oder die für die Durch­füh­rung der Tour anzu­wen­denden Wech­sel­kurse.

Programm­än­de­rungen durch Wetter­um­schwünge, sons­tige alpine Gefahren sowie Kondi­ti­ons­schwä­chen der einzelnen Gäste und sons­tiges bleiben bei allen Touren vorbe­halten. Nach geltendem Berg- und Schi­füh­rer­ge­setz ist der Führer zum Abbruch einer Berg­tour verpflichtet, wenn unvor­her­seh­bare beson­dere Umstände eintreten, bei denen die körper­liche Sicher­heit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatz­an­sprüche dem Berg­führer gegen­über geltend machen. Hierbei hat sich die Entschei­dung nach dem schwächsten Gast zu richten und teilen die übrigen Gäste der Unter­neh­mung dasselbe Schicksal.

Es gilt der Grund­satz der persön­li­chen Ausfüh­rung des Vertrages. Für den Fall einer Verhin­de­rung durch wich­tige Gründe (beispiels­weise Krank­heit, Todes­fall in der Familie, o.ä.), ist der Führer zur Über­tra­gung der Führungs­tä­tig­keit an einen Dritten berech­tigt. Der Gast stimmt dieser Über­tra­gungs­mög­lich­keit ausdrück­lich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein allfäl­liges Auswahl­ver­schulden begrenzt.

 

1.10. Auskunfts­er­tei­lung an Dritte:

Auskünfte über die Namen der Gäste sowie die Aufent­halts­torte werden an Dritte Personen auch bei drin­genden Fällen nicht erteilt, es sei denn, die Gäste haben ausdrück­lich eine Auskunfts­er­tei­lung gewünscht. Die durch die Über­mitt­lung drin­gender Nach­richten entste­henden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.

 

1.11. Daten­schutz und Werbung:

Die Firmalpin GmbH ist berech­tigt, perso­nen­be­zo­gene Daten im Rahmen der Vertrags­ab­wick­lung und aus dem Vertrag erge­bende Zwecke zu verar­beiten und zu spei­chern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrück­lich zu, perso­nen­be­zo­gene Daten an Führer, Kurs­leiter, und Unter­kunft weiter­zu­geben. Mit der Teil­nahme an einer Veran­stal­tung stimmt der Teil­nehmer zu, dass Videos und Fotos, die von ihm während der Unter­neh­mung gemacht worden sind, für Werbe­zwecke der Firmalpin GmbH verwendet werden dürfen.

 

1.12. Schluss­be­stim­mungen:

Es gilt das öster­rei­chi­sche Recht unter Ausschluss der Kolli­si­ons­normen. Sollten einzelne Bestim­mungen des Vertrags mit dem Gast einschließ­lich dieser Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen ganz oder teil­weise unwirksam sein oder werden, so wird hier­durch die Gültig­keit der übrigen Bestim­mungen nicht berührt. Die ganz oder teil­weise unwirk­same Rege­lung wird durch eine Rege­lung ersetzt, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirk­samen möglichst nahe­kommt.

 

 

2. Online-Shop der Firmalpin GmbH:

 

2.1. Geltungs­be­reich:

Für alle Bestel­lungen über unseren Online-Shop gelten die nach­fol­genden AGB. Unser Online-Shop richtet sich vorrangig an Verbrau­cher, aber auch Unter­nehmer. Verbrau­cher ist jede natür­liche Person, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwecken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­digen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rechnet werden können. Unter­nehmer ist eine natür­liche oder juris­ti­sche Person oder eine rechts­fä­hige Perso­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Ausübung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­digen beruf­li­chen Tätig­keit handelt.

 

2.2. Vertrags­partner, Vertrags­schluss:

Der Kauf­ver­trag kommt zustande mit der Firmalpin GmbH.

Mit Einstel­lung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbind­li­ches Angebot zum Vertrags­schluss über diese Artikel ab. Du kannst unsere Produkte zunächst unver­bind­lich in den Waren­korb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbind­li­chen Bestel­lung jeder­zeit korri­gieren, indem Du die hierfür im Bestell­ab­lauf vorge­se­henen und erläu­terten Korrek­tur­hilfen nutzst. Der Vertrag kommt zustande, indem Du durch Ankli­cken des Bestell­but­tons das Angebot über die im Waren­korb enthal­tenen Waren annimmst. Unmit­telbar nach dem Absenden der Bestel­lung erhältst Du noch einmal eine Bestä­ti­gung per E‑Mail.

 

2.3. Vertrags­sprache, Vertrags­text­spei­che­rung:

Die für den Vertrags­schluss zur Verfü­gung stehende Sprache ist Deutsch.

Wir spei­chern den Vertrags­text und senden Dir die Bestell­daten per E‑Mail zu. Die entspre­chenden AGB´s sind für Dich auf unserer Home­page einsehbar. Der Vertrags­text ist aus Sicher­heits­gründen nicht mehr über das Internet zugäng­lich.

 

2.4. Liefer­be­din­gungen:

Zuzüg­lich zu den ange­ge­benen Produkt­preisen kommen ggf. noch Versand­kosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versand­kosten erfährst Du bei den Ange­boten.

 

2.5. Bezah­lung:

In unserem Shop stehen Ihnen grund­sätz­lich die folgenden Zahlungs­arten zur Verfü­gung:

2.5.1. Kredit­karte:

Mit Abgabe der Bestel­lung über­mit­telst Du uns gleich­zeitig Deine Kredit­kar­ten­daten. Nach Deiner Legi­ti­ma­tion als recht­mä­ßiger Karten­in­haber fordern wir unmit­telbar nach der Bestel­lung Dein Kredit­kar­ten­un­ter­nehmen zur Einlei­tung der Zahlungs­trans­ak­tion auf. Die Zahlungs­trans­ak­tion wird durch das Kredit­kar­ten­un­ter­nehmen auto­ma­tisch durch­ge­führt und Deine Karte belastet.

2.5.2. PayPal:

Im Bestell­pro­zess wirst Du auf die Webseite des Online-Anbie­­ters PayPal weiter­ge­leitet. Um den Rech­nungs­be­trag über PayPal bezahlen zu können, musst Du dort regis­triert sein bzw. Dich erst regis­trieren. Mit Deinen Zugangs­daten legi­ti­mierst Du die Zahlung und bestä­tigst die Zahlungs­an­wei­sung an uns. Nach Abgabe der Bestel­lung im Shop fordern wir PayPal zur Einlei­tung der Zahlungs­trans­ak­tion auf.
Die Zahlungs­trans­ak­tion wird durch PayPal unmit­telbar danach auto­ma­tisch durch­ge­führt. Weitere Hinweise erhältst Du beim Bestell­vor­gang.

2.5.3. Direkte Bank­über­wei­sung:

Nach Abgabe der Bestel­lung über­mit­teln wir Dir per E‑Mail neben einer Bestell­über­sicht unsere Bank­daten für die Über­wei­sung. Bitte nutze die Bestell­nummer aus Deinem Bestä­ti­gungs­mail als Verwen­dungs­zweck. Deine Bestel­lung wird erst nach Zahlungs­ein­gang auf unserem Konto gebucht bzw. versandt.

 

2.6. Eigen­tums­vor­be­halt:

Die Ware bleibt bis zur voll­stän­digen Bezah­lung unser Eigentum.

 

2.7. Trans­port­schäden:

Werden Waren mit offen­sicht­li­chen Trans­port­schäden ange­lie­fert, so rekla­miere solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nimm bitte unver­züg­lich Kontakt zu uns auf. Die Versäu­mung einer Rekla­ma­tion oder Kontakt­auf­nahme hat für Deine gesetz­li­chen Ansprüche und deren Durch­set­zung, insbe­son­dere Ihre Gewähr­leis­tungs­rechte, keinerlei Konse­quenzen. Du hilfst uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegen­über dem Fracht­führer bzw. der Trans­port­ver­si­che­rung geltend machen zu können.

 

2.8. Gewähr­leis­tung und Garan­tien:

Soweit nicht nach­ste­hend ausdrück­lich anders verein­bart, gilt das gesetz­liche Mängel­haf­tungs­recht.
Bei gebrauchten Waren gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablie­fe­rung der Ware auftritt, sind die Mängel­an­sprüche ausge­schlossen. Mängel, die inner­halb eines Jahres ab Ablie­fe­rung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetz­li­chen Verjäh­rungs­frist von zwei Jahren ab Ablie­fe­rung der Ware geltend gemacht werden.

Die vorste­henden Einschrän­kungen und Frist­ver­kür­zungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetz­li­chen Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hilfen verur­sacht wurden

  • bei Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit,
  • bei vorsätz­li­cher oder grob fahr­läs­siger Pflicht­ver­let­zung sowie Arglist,
  • bei Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten, deren Erfül­lung die ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Vertrages über­haupt erst ermög­licht und auf deren Einhal­tung der Vertrags­partner regel­mäßig vertrauen darf (Kardi­nal­pflichten)
  • im Rahmen eines Garan­tie­ver­spre­chens, soweit verein­bart oder
  • soweit der Anwen­dungs­be­reich des Produkt­haf­tungs­ge­setzes eröffnet ist.

Infor­ma­tionen zu gege­be­nen­falls geltenden zusätz­li­chen Garan­tien und deren genaue Bedin­gungen findest Du jeweils beim Produkt und auf beson­deren Infor­ma­ti­ons­seiten im Online­shop.

 

2.9. Haftung:

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetz­li­chen Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hilfen verur­sacht wurden, haften wir stets unbe­schränkt

  • bei Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit,
  • bei vorsätz­li­cher oder grob fahr­läs­siger Pflicht­ver­let­zung,
  • bei Garan­tie­ver­spre­chen, soweit verein­bart, oder
  • soweit der Anwen­dungs­be­reich des Produkt­haf­tungs­ge­setzes eröffnet ist.

 

Bei Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten, deren Erfül­lung die ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Vertrages über­haupt erst ermög­licht und auf deren Einhal­tung der Vertrags­partner regel­mäßig vertrauen darf, (Kardi­nal­pflichten) durch leichte Fahr­läs­sig­keit von uns, unseren gesetz­li­chen Vertre­tern oder Erfül­lungs­ge­hilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertrags­schluss vorher­seh­baren Schaden begrenzt, mit dessen Entste­hung typi­scher­weise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Scha­dens­er­satz ausge­schlossen.

 

10. Streit­bei­le­gung:

Die Euro­päi­sche Kommis­sion stellt eine Platt­form zur Online-Strei­t­­bei­­le­­gung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teil­nahme an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fahren vor einer Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Geschäfts- und Gerichts­stand:

Gerichts­stand für alle Strei­tig­keiten aus dem Vertrag und mögliche Folge­an­sprüche ist AT 6800 Feld­kirch.