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Klet­ter­gar­ten­sa­nie­rung

Immer wieder wird über die Sanie­rung von Klet­ter­gärten disku­tiert. Ist eine Sanie­rung notwendig? Wie wird der Klet­ter­garten saniert? Wer ist für die Routen verant­wort­lich?

 

Ist der Klet­ter­garten gewachsen oder errichtet?

Bei einem gewach­senen Klet­ter­garten gibt es in aller Regel keinen Erhalter. Die Routen wurden meist in unter­schied­li­chen Zeit­räumen erstellt. Oft sind es sogar verschie­dene Personen, die ein Klet­ter­ge­biet erschließen. Eine Bege­hungs- oder Sanie­rungs­pflicht besteht bei gewach­senen Klet­ter­gärten mangels eines vorhan­denen Erhal­ters nicht. Die jewei­ligen Errichter der einzelnen Routen gaben den Besitz an den Routen auf, geklet­tert wird daher in Eigen­ver­ant­wor­tung.

Bei einge­rich­teten Klet­ter­gärten tritt oft eine Orga­ni­sa­tion wie ein Touris­mus­ver­band, eine Gemeinde oder ein alpiner Verein als Erhalter auf. Der Erhalter des Klet­ter­gar­tens ist somit auch derje­nige, der für den ordnungs­ge­mäßen Zustand verant­wort­lich ist.

Eine Über­prü­fung eines einge­rich­teten Klet­ter­gar­tens wird von der Recht­spre­chung mindes­tens einmal jähr­lich verlangt. Werden bei dieser Über­prü­fung Beschä­di­gungen oder Mängel entdeckt, sind diese umge­hend durch den Erhalter zu besei­tigen oder der Klet­ter­garten ist zu sperren.

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„Einge­rich­tete Klet­ter­gärten und Klet­ter­steige sind Wege im Sinne des §1319a ABGB. Nach dieser Bestim­mung haftet derje­nige für den Ersatz eines Scha­dens, der für den ordnungs­ge­mäßen Zustand als Halter verant­wort­lich ist, sofern er vorsätz­lich oder grob fahr­lässig verschuldet ist.” 

 

(Quelle: Auckenthaler/Hofer, Klet­tern und Recht)

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Beispiel Klet­ter­garten Latschau

Ein aktu­elles Beispiel ist die Sanie­rung des Klet­ter­gar­tens in Latschau. Die Gemeinde Tschag­guns hat sich bereit­erklärt als Erhalter des Klet­ter­gar­tens Latschau zur Verfü­gung zu stehen. Nach Erstel­lung eines Konzeptes wurden nun 12 Stand­plätze und 13 Routen neu einge­richtet. Alle Zwischen­haken wurden mit Spezi­al­mörtel veran­kert. Für die Umlenk­punkte wurden Austri­alpin Doppel­ring Ketten­stand­plätze verwendet. Das alte und nicht mehr zeit­ge­mäße Haken­ma­te­rial wurde entfernt.

Die Routen sind nun durch­ge­hend mit kurzen Haken­ab­ständen ausge­stattet, was allen Besu­chern des Klet­ter­gar­tens, Einhei­mi­schen und Gästen, zu Gute kommt.

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Vielen Dank für die gute und unkom­pli­zierte Zusam­men­ar­beit mit der Gemeinde Tschag­guns, welche die Sanie­rung des Klet­ter­gar­tens Latschau ermög­licht hat. Vielen Dank auch an die Fürspre­cher bei der Montafon Tourismus GmbH, der Berg­ret­tung Schruns Tschag­guns und den Berg­füh­rern Montafon. Beim aktu­ellen Projekt wurde Mate­rial der folgenden Hersteller verbaut.

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Wer jetzt weiter­denkt, wird in Zukunft nicht vor voll­endete Tatsa­chen gestellt.

Durch die vieler­orts immer stärker werdende Nutzung von Klet­ter­gärten und Klet­ter­steigen als Frei­zeit­ein­rich­tung, (Einhei­mi­sche und Gäste) sollten sich Grund­be­sitzer, Gemeinden, Touris­mus­ver­bände und alpine Vereine über­legen, welche Rolle kaum oder schlecht gewar­tete Klet­ter­gärten in der Zukunft haben werden.

 

Was passiert bei immer stär­kerer Nutzung?

Wie ist der Zustand des verbauten Mate­rials jetzt?

Wann stehen Themen wie Sanie­rungen, oder andere Maßnahmen an?

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Gerne erstellen wir Nutzungs- und Sanie­rungs­kon­zepte sowie Beur­tei­lungen und Prüfungen für bestehende Anlagen.

 

Fotos und Text: Lukas Kühlechner — Firmalpin GmbH